Änderung der Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung

Am 19.10.2022 hat der Kreistag die Änderung der Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung für 2023/2024 beschlossen. Grundsätzliche Veränderungen bei den Abfallsammelsystemen oder den Entsorgungsrhythmen ergeben sich dadurch nicht. Bei der Abgabe von Abfällen wie z.B. Altreifen, Bauschutt oder Baustellenmischabfällen werden die 2019 eingeführten Vereinfachungen beibehalten. Die Kosten der Entsorgung dieser Abfälle werden gegen ein Entgelt sofort am Wertstoffhof beglichen. Über das gezahlte Entgelt kann ein Kassenbeleg als Nachweis verlangt werden. Die Höhe der Entgelte je Abfallart ist der Abfallgebührensatzung zu entnehmen. Zudem werden an den Wertstoffhöfen entsprechende Aushänge angebracht.

Im Einzelnen setzen sich die Gebühren für 2023/2024 wie folgt zusammen: 

Leistungsgebühr

1-Personenhaushalt                        41,64 € je Jahr
2-Personenhaushalt                        62,52 € je Jahr
3-Personenhaushalt                        66,60 € je Jahr
4+x-Personenhaushalt                    68,76 € je Jahr

Gewichtsabhängige Gebühr für Restabfall         0,22 € je kg

Gewichtsabhängige Gebühr für Bioabfall           0,19 € je kg

Behälterleerungsgebühr (ab der 7. Leerung des Restabfallbehälters je Jahr bzw. ab der 13. Leerung bei gemeinsamer Behälternutzung)

80 l Restabfallbehälter          0,80 €
120 l Restabfallbehälter        1,20 €
240 l Restabfallbehälter        2,40 €
1.100 l Restabfallbehälter   11,00 €

Die ab 2023 geltende Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung können Sie auf dieser Seite einsehen.

SG Abfallwirtschaft

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