Tierschutzüberwachung

Die Tierschutzüberwachung hat folgende Aufgaben:

  • Überwachung der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen in landwirtschaftlichen und gewerbsmäßigen Tierhaltungen und Tierzuchten sowie im Zoofachhandel und bei Veranstaltungen mit Tieren
  • Überwachung von Versuchstierhaltungen
  • Bearbeitung von Anzeigen wegen nicht artgerechter Haltung von Tieren, Tiermisshandlungen, Tiertötungen ohne vernünftigen Grund
  • Überwachung der gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfungsfirmen
  • Erteilen von Erlaubnissen nach § 11 Tierschutzgesetz für gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren, Betreiben von Tierheimen etc.
  • Überwachung des Tierschutzes bei der Schlachtung
  • Erteilen von Sachkundenachweisen im Rahmen des Tierschutzrechts für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren, z. B. Betäubung, Schlachtung
  • Überwachung des Transports von Tieren
  • Ausstellen von Befähigungsnachweisen nach Tierschutz-Transportverordnung
  • Zulassung von Transportunternehmen und Transportfahrzeugen gem. Verordnung (EG) 1/2005
  • Neu- oder Umbau von Stallanlagen - Mitwirkung bei Genehmigungen

 

SG Veterinärwesen

Öffnungszeiten

Di: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 17:30 Uhr
Do: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 15:30 Uhr

Anschrift
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg

Kontakt

Telefon:
03461 40-1771
Fax:
03461 40-1799