Meldepflichten für Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter

Im Jahr 2011 sind ca. 20 % der registrierten Schaf- u. Ziegenhalter und ca. 25 % der registrierten Schweinehalter ihren Meldepflichten zum Stichtag nicht nachgekommen, deshalb möchte das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt - auch im Hinblick auf die im Januar 2012 wieder fällige Meldung - auf die bestehende Rechtslage hinweisen.

Fehlende Meldungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Entsprechend § 26 der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) ist der Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen verpflichtet, seine Tierhaltung vor Beginn der Tätigkeit beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen. Es wird eine 12-stellige Registriernummer vergeben. Bestandsveränderungen (Bewegungsmeldungen, Übernahme von Schweinen, Schafen, Ziegennach §§ 35 und 40 ViehVerkV) hat der Tierhalter innerhalb von sieben Tagen per Meldekarte der beauftragten Stelle, dem Landeskontrollverband Sachsen-Anhalt (LKV), oder online unter www.hi-tier.de, unter Angabe des Vorbesitzers (Registriernummer), Anzahl der Tiere, Datum des Verbringens und Kennzeichen der Tiere, anzuzeigen. Die Beendigung der Tierhaltung ist dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.

Weiterhin hat der Tierhalter dem LKV bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der jeweils am 1. Januar (Stichtag) im Bestand vorhandenen Schweine, Schafe und Ziegen anzuzeigen. Es besteht die Möglichkeit, dass der Tierhalter dem LKV die Vollmacht erteilt, die durch den Tierhalter an die Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt mitgeteilten Tierbestandsangaben zu übernehmen. Nach der Erteilung der Vollmacht wäre der Tierhalter von der Meldepflicht an den LKV befreit.

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Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberaltenburg 4 B
06217 Merseburg
Tel.: 03461 40-1771
Fax: 03461 40-1799
veterinaeramt@saalekreis.de

Landeskontrollverband Sachsen-Anhalt e.V.
Geschäftsstelle Halle
Angerstraße 6
06118 Halle
Telefon: 0345 52149-0
Fax: 0345 52149-51
www.lkv-st.de

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