Jugendhilfeplanung

Leistungsbeschreibung

Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen.“ (vgl. Schnur/ Schone/ Jordan 2010)

Der Paragraf 80 Absatz 1 im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) macht zur Jugendhilfeplanung folgende Ausführungen:

„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung

  1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
  2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und
  3. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.“

Jugendhilfeplanung geschieht in der Regel unter der Beteiligung von Betroffenen und der freien Träger der Jugendhilfe.

Der gesetzliche Auftrag der Jugendhilfeplanung umfasst das gesamte Leistungsspektrum der Jugendhilfe.

„Jugendhilfe soll …

  1. Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen abzubauen,
  2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
  3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
  4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“( § 1 Absatz (3) SGB VIII) 

Der Jugendhilfeplan ist ein Bestandteil der Integrierten Sozialplanung. Die Integrierte Sozialplanung unterteilt sich in den Sozialplan Teil A und den Jugendhilfeplan Teil B. Anbei können Sie den aktuell gültigen und durch den Kreistag beschlossenen Teilplan B I – Kinder-, Jugend- und Familienförderung ab 2023, den Teilplan B II – Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 2023 sowie den Teilplan B III -  Kindertagesbetreuung 2020–2026 mit der Aktualisierung für 2023 einsehen.

Quelle: Landkreis Saalekreis

Jugendhilfeplanung

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