Abfallentsorgungs- und -gebührensatzung

In der Kreistagssitzung vom 31. August 2016 beschloss der Kreistag, dass ab 2017 die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung über eine kommunale Eigengesellschaft durchgeführt wird. Zugleich wurden die Sammelsysteme in den noch bis Ende 2016 bestehenden beiden Abfallentsorgungsgebieten in den Grenzen der Altkreise Saalkreis und Merseburg-Querfurt vereinheitlicht. Die letzte Änderung der Abfallsatzungen wurde am 19.10.2022 vom Kreistag beschlossen.

Abfall-Sammelsysteme des Saalekreises:

  • Restabfall: Holsystem von den angeschlossenen Grundstücken im 14-täglichen Turnus
  • Baum- und Strauchschnitt: Holsystem von den angeschlossenen Grundstücken einmal monatlich von März bis November und Bringsystem zu den Wertstoffhöfen und Annahmestellen im gesamten Jahr
  • Altpapier: Holsystem von den angeschlossenen Grundstücken im 4-wöchentlichen Turnus
  • Schadstoffe:  Holsystem durch das Schadstoffmobil an zentralen Stellen aller Ortschaften 1x je Jahr und Bringsystem zu den Wertstoffhöfen
  • Sperrmüll, Schrott und Elektroschrott: Holsystem mit Abrufkarte von den angeschlossenen Grundstücken und Bringsystem zu den Wertstoffhöfen
  • Bioabfall über die Biotonne: Holsystem von den angeschlossenen Grundstücken im 14-täglichen Turnus
  • Kunststoffe (die keine Verpackungen sind), Altreifen, Bauschutt, Boden, Baustellenmischabfälle, Asbest: Bringsystem zu den Wertstoffhöfen

Wertstoffhöfe befinden sich in Merseburg / Beuna, Querfurt, Teutschenthal / Bahnhof und Oppin. Eine zusätzliche Annahmestelle befindet sich in Merbitz/ Wettin-Löbejün.

Das dreistufige Gebührensystem:

1. Leistungsgebühr

Die Leistungsgebühr wird in Abhängigkeit von den im Haushalt lebenden Personen erhoben und ist so gestaltet, dass insbesondere Familien mit mehreren Kindern weniger belastet werden, da die Leistungsgebühr pro Person günstiger wird, je mehr Personen im Haushalt leben.

Grundlage für die Berechnung der Leistungsgebühr ist dementsprechend die Anzahl der in Ihrem Haushalt lebenden Personen. Sollten Sie dem Landkreis, Sachgebiet Abfallwirtschaft diese Anzahl noch nicht mitgeteilt haben, werden die Einwohnermeldedaten herangezogen. Diese enthalten grundsätzlich keine eindeutigen Zuordnungen der Personen pro Haushalte. Bitte teilen Sie daher dem Landkreis, Sachgebiet Abfallwirtschaft formlos (Domplatz 9 in 06217 Merseburg, abfallwirtschaft@saalekreis.de oder Fax: 03461-401902) die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt mit.
Bitte beachten Sie, dass im Falle von Abweichungen Ihrer Angaben zu den Einwohnermeldedaten der Landkreis Ermittlungen zu den Ursachen der Abweichungen aufnimmt. Im Zweifel gelten die Einwohnermeldedaten. Hierbei werden sowohl der melderechtliche Haupt- als auch der Nebenwohnsitz berücksichtigt. In erster Linie geht es um den Anschluss an die Abfallentsorgung für ein Grundstück. Solange eine Person auf dem veranlagten Grundstück gemeldet ist, wird sie satzungsgemäß für die Berechnung der Leistungsgebühren berücksichtigt.

2. Gewichtsabhängige Gebühren

Für den anfallenden Restabfall als auch für den Bioabfall, der über die Biotonnen entsorgt wird, werden gewichtsabhängige Gebühren erhoben.

3. Behälterleerungsgebühr

Für die Leerungen der Restabfallbehälter werden ab der 7. Leerung pro Jahr Behälterleerungsgebühren in Abhängigkeit von der Abfallbehältergröße erhoben. Wenn mehrere Haushalte ein und denselben Restabfallbehälter nutzen, fallen erst ab der 13. Leerung pro Jahr Behälterleerungsgebühren an. Bei der Nutzung von 1.100l-Restabfallbehältern durch mindestens 4 Haushalte erhöht sich die Anzahl der enthaltenen Leerungsvorgänge je Behälter auf 24.

Das Aufstellen einer Biotonne ist nicht erforderlich, wenn die Bioabfälle auf dem eigenen Grundstück kompostiert und verwertet werden. Zudem können Hausnachbarn eine Biotonne gemeinsam nutzen. Wenn Sie eine Biotonne nutzen möchten, können Sie sich an den Landkreis, Sachgebiet Abfallwirtschaft wenden. Durch die Trennung von Restabfall und Bioabfall werden Sie Gebühren sparen, da die gewichtsabhängige Gebühr für den Bioabfall geringer ist und keine zusätzlichen Gebühren für die Nutzung der Biotonne anfallen.

SG Abfallwirtschaft

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Anschrift
Umweltamt
Domplatz 9
06217Merseburg

Kontakt

Telefon:
03461 40-1486
Fax:
03461 40-2179