Hinweis zur Blauzungenkrankheit

Nach dem Auftreten des Virus der Blauzungenkrankheit, Serotyp 8 (BTV 8) in Deutschland im Jahr 2007 und der durchgeführten Impfung der empfänglichen Tiere in den Folgejahren, ist Deutschland seit dem 15.02.2012 wieder frei von Blauzungenkrankheit. Die bis dahin bestehenden Restriktionszonen wurden aufgehoben.

Dies bedeutet, dass für den Handel innerhalb der EU keine Untersuchungen mehr erforderlich sind. Für den Handel mit Drittländern (Länder außerhalb der EU) gelten die jeweiligen Anforderungen des Drittlandes.

Wer seine Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen möchte, kann dies in Deutschland auf freiwilliger Basis tun. Die durchgeführte Impfung ist weiterhin dem Veterinäramt anzuzeigen.

SG Veterinärwesen

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Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
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