Dauerhafte Förderoptionen

Förderer: Landkreis Saalekreis – Kultur- und Sportförderung

Thema: Sport

Zweck: Unterstützung von Vereinen und Initiativen, die sich der Förderung des Breiten- und Freizeitsports im Saalekreis widmen.

Antragsberechtigt:
Institutionelle Förderung: Kreissportbund Saalekreis
Projektförderung: Kreissportbund Saalekreis, natürliche und juristische Personen und Initiativen des privaten und öffentlichen Rechts

Zuwendungsart: Festbetragsfinanzierung

Maximalförderung: Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.

Antragsfristen:
Institutionelle Förderung: 31.05. des laufenden Jahres
Projektförderung: 31.05. für 2. Halbjahr, 30.11. für 1. Halbjahr des Folgejahres

Grundlage: Sportförderrichtlinie (Saalekreis)

Antragsformular (PDF)

Förderer: Landkreis Saalekreis – Kultur- und Sportförderung

Thema: Kultur und Heimatpflege

Zweck: Durch die Förderung soll das kulturelle Erbe des Landkreises Saalekreis gepflegt, weiter erschlossen und einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen bei der Identifikation mit ihrer Heimat unterstützt werden. Förderungen insbesondere für künstlerische und kulturelle Tätigkeiten und Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Musik, Literatur, bildende Kunst, Film und Theater, Soziokultur, Traditions- und Heimatpflege und Volkskunde.

Antragsberechtigt: natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts
Einrichtungen, deren Träger der Landkreis Saalekreis selbst ist, sind nicht zuwendungsberechtigt.

Zuwendungsart: Festbetragsfinanzierung

Maximalförderung: Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Antragsfristen: 31.10. des laufenden Haushaltsjahres

Grundlage: Richtlinie zur Förderung der Kultur und Heimatpflege (Saalekreis)

Förderer: Landkreis Saalekreis – Sozialamt

Thema: Soziales

Zweck: Mit der Förderung sollen Hilfsangebote für verschiedene Zielgruppen unterstützt werden. Gegenstand der Förderung sind insbesondere Maßnahmen der Beratungsdienste, der Altenhilfe und Seniorenarbeit, der Behindertenarbeit oder der Arbeit der Selbsthilfegruppen.

Antragsberechtigt: Träger der freien Wohlfahrtspflege, gemeinnützige Verbände und Vereine, Selbsthilfegruppen (wenn diese bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege organisiert sind)

Zuwendungsart: Anteilfinanzierung

Antragsfristen: 31.10. des laufenden Jahres

Grundlage: Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Träger der freien Wohlfahrtspflege und gemeinnütziger Verbände und Vereine (Saalekreis)

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Förderer: Landkreis Saalekreis – Gesundheitsamt

Thema: Gesundheit

Zweck: Zweck der Förderung ist es, die für das gesundheitliche Wohl der Einwohner des Saalekreises notwendigen Angebote und Einrichtungen, die durch Stellen außerhalb der Verwaltung des Landkreises erbracht bzw. geleistet werden, angemessen zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere Einrichtungen und Projekte, die der Gesundheitsförderung dienen sowie Hilfestellungen bei der Überwindung oder Vermeidung von komplizierten Lebenssituationen geben, die durch Gesundheitsstörungen, Krankheiten oder Behinderungen bedingt sind.

Antragsberechtigt: Träger der freien Wohlfahrtspflege und gemeinnützige Vereine, Verbände, Gruppen, Selbsthilfegruppen und andere gemeinnützige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Zuwendungsart: Teilfinanzierung (Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung)

Antragsfristen: 30.09. für das Folgejahr

Grundlage: Richtlinie zur Förderung der Gesundheit (Saalekreis)

Förderer: Ministerium für Inneres und Sport

Thema: Sport

Zweck: Gefördert wird mit dem Ziel Sportangebote für alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten kontinuierlich zu verbessern, eine gleichberechtigte Teilhabe von Mädchen und Frauen, Jungen und Männern an Sportangeboten zu sichern, Mitglieder für die Sportvereine zu gewinnen und die Traditionen des Sports zu pflegen.

Antragsberechtigt: rechtsfähige, gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsart: Anteilfinanzierung

Maximalförderung: Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Antragsfristen: 31.09. für das Folgejahr

Grundlage:Richtlinie zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich

Förderer: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Thema: Kultur

Zweck: Gefördert werden Projekte (u.a. in den Bereichen Museen, Traditions- und Heimatpflege, europäischer und internationaler Kulturaustausch, Musik, darstellende und bildende Kunst, Literatur, Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur, Jüdisches Erbe und weitere) und kulturelle Institutionen. Ein erhebliches Landesinteresse muss gegeben sein.

Antragsberechtigt: natürliche Personen (Projektförderung), juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des privaten Rechts

Zuwendungsart:
Projektförderung: Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung
Institutionelle Förderung: Fehlbedarfsfinanzierung (Wirtschaftsplan als Grundlage)

Grundlage: Richtlinie zur Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen (Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt)

Förderer: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur (über Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V. im deutschen Musikrat)

Thema: Kultur

Zweck: Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen und instrumentalen Laienmusik im Land Sachsen-Anhalt. Gefördert werden Honorarkosten für die mit der musikalischen Leitung beauftragte Person.

Antragsberechtigt: gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts (z. B. Chorgemeinschaften und Chöre, Ensembles, Orchester)

Zuwendungsart: Festbetragsfinanzierung

Maximalförderung: maximal 300 Euro pro Jahr/Zuwendungsempfänger.

Antragsfristen: 31.03. des laufenden Jahres

Grundlage:Richtlinie zur Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen und instrumentalen Laienmusik im Land Sachsen-Anhalt (Übungsleiterrichtlinie Sachsen-Anhalt)

Förderer: Landkreis Saalekreis - Jugendamt

Thema: Jugend

Zweck: Die Förderung zielt auf den Ausbau einer vielfältigen Trägerstruktur für die Angebote der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit ab. Gefördert werden u. A. Personal-, Betriebs- & Sachkosten, (Kleinst-)Projekte/Maßnahmen und die JuLeiCa.

Antragsberechtigt: Verbände und Vereine, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und andere Träger und Initiativen der Jugendarbeit

Zuwendungsart: Personalkostenzuschuss, Projektförderung

Antragsfrist: 31.08. des Vorjahres

Grundlage: Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Saalekreis

 

Engagementförderung

Anschrift
Landkreis Saalekreis
Domplatz 9
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