Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss ist eine Hilfe für Alleinerziehende.
Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen besteht dem Grunde nach für Kinder, die
- in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
- dem Haushalt eines allein erziehenden Elternteils angehören und
- von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Regelbetrags nach der Regelbetragsverordnung erhalten
Einzige Einschränkung:
12- bis 18-jährige haben nur dann einen Anspruch, wenn sie vom Jobcenter keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung) bekommen. Zahlt das Jobcenter für das Kind, besteht der Anspruch auf den Vorschuss nur, wenn der alleinerziehende Elternteil ein Einkommen von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt und ergänzend aufstockende Leistungen vom Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis erhält oder wenn der Bedarf des Kindes durch die Unterhaltsvorschusszahlung gedeckt werden kann.