Kurzzeitkennzeichen beantragen
Leistungsbeschreibung
Kurzzeitkennzeichen können für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden. Weiterhin dürfen Sie Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen ohne Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle fahren. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
An wen muss ich mich wenden?
Kurzzeitkennzeichen beantragen Sie bei der für Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Niederlassung zuständigen Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt oder der zuständigen Zulassungsbehörde des Landkreises oder der Stadt, in der sich das Fahrzeug befindet.
Zuständige Stelle
KFZ-Zulassungsbehörde Saalekreis
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217 Merseburg
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief (Kopie)
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein (Kopie)
- eVB-Nummer der Versicherung für Kurzzeitkennzeichen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vorlage Reisepass: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung
- bei ausländischen Antragstellern:
EU-Bürger: Reisepass oder ID-Card mit aktueller Meldebescheinigung
Nicht-EU-Bürger: Reisepass inkl. gültigem Aufenthaltstitel, ggf. Zusatzblatt, ggf. Fiktionsbescheinigung - bei Firmen: Gewerbeanmeldung + ggf. Handelsregister + Personalausweis(-kopie) vom Geschäftsführer/Prokurist
- bei freiberuflich Tätigen (Ärzte, Anwälte etc.): entsprechende Nachweise
- ggf. gültiger HU-Nachweis (Kopie)
- ggf. Vollmacht
- ggf. weitere Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Was sollte ich noch wissen?
Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen oder die Zulassung betreffenden Vorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Kfz-Zulassung
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Folgende Hinweise gelten für den Bereich KFZ-Zulassung:
Der Besuch der KFZ-Zulassungsstelle Merseburg, Weißenfelser Straße 46 a-c ist nur mit vorheriger Online-Terminreservierung möglich. Über die Terminreservierung können unterschiedliche Anliegen gebucht werden. Die Nutzung dieses Dienstes ist nur für die Bürgerinnen und Bürger und nicht für Händler und Zulassungsdienste.
Abmeldungen von Kraftfahrzeugen sind auch ohne Termin möglich.
Autohäuser und Zulassungsdienste dürfen nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:30 Uhr bis zu 10 vollständige Zulassungsvorgänge bringen und am nächsten Sprechtag in der gleichen Zeit abholen.
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1831
- Fax:
- 03461 40-1848
- E-Mail:
- strassenverkehrsamt [at] saalekreis.de
- Web:
- www.saalekreis.de/de/online-angebote-stva.html
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja