Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
Leistungsbeschreibung
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt).
An wen muss ich mich wenden?
untere Bauaufsichtsbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bauantrag (per Onlineservice oder Formular)
- Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Gegebenenfalls:
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutznachweis
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:
- Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages
- Erwartete Kosten der Bauausführung
mindestens 50 €
Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer
Sie müssen innerhalb von 3 Jahren mit den Bauarbeiten beginnen. Sonst verliert die Baugenehmigung ihre Gültigkeit. Das gilt auch, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 2 Jahre unterbrechen. Sie können die Frist um 1 Jahr verlängern. Hierfür müssen Sie die Verlängerung beantragen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Bauaufsicht
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1430
- Fax:
- 03461 40-1449
- E-Mail:
- bauaufsicht [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Formulare
- Anforderungen an Barrierefreiheit für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen
- Anforderungen an Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude
- Antrag auf Baugenehmigung
- Antrag auf Eintragung einer Baulast
- Baubeschreibung
- Baubeschreibung (Gewerbliche Anlagen)
- Informationsblatt Barrierefreies Bauen
- Anlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
- Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)
- Antrag auf Eintragung einer Baulast (§ 82 BauO LSA)
- Antrag auf Vorbescheid
- Anzeige der Beseitigung von Anlagen
- ´Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA)
- Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag)
- Baubeschreibung Gewerbliche Anlagen
- Baubeschreibung Werbeanlage (Anlage zum Bauantrag)
- Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters
- Erklärung (§ 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB)
- Erklärung zum Kriterienkatalog
- Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges
- Mitteilung über Baubeginn
- Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren