Betrieb einer Heizölanlage anzeigen

Leistungsbeschreibung

Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt erforderlich. Anzuzeigen sind:

  • die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
  • die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
  • alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen
  • bei oberirdischer Lagerung:Grundrißskizze vom Standort der Behälteranlage sowie der im Regelfall notwendigen Auffangwanne mit Bemaßung
  • bei unterirdischer Lagerung:Lageplan mit Standort der Behälter und Trassenführung der Rohrleitungen einschließlich Bemaßung

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige der Heizölanlage muss 6 Wochen vor Baubeginn erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Bestehende Anlagen, die bisher weder eine Genehmigung noch Anzeigebestätigung der
Wasserbehörde haben, müssen die Anzeige umgehend nachholen.

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

SG Gewässerschutz

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Adressen
Anschrift
Umweltamt
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1910
Fax:
03461 40-1902
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja