Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten, wenn ein Anerkennungsverfahren bei einer in Deutschland für die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen zuständigen Stelle durchgeführt wurde und die Anerkennungsstelle festgestellt hat, dass die Qualifizierungsmaßnahmen für die
- die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses (Feststellung der Gleichwertigkeit zu einer inländischen Berufsqualifikation) oder
- für die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis (Berufszugang)
erforderlich sind.
Zu Qualifizierungsmaßnahmen zählen Anpassungs- und Ausgleichsmaßnahmen in theoretischer und praktischer Form (Praktika im Betrieb, theoretische Lehrgänge, Mischformen), Vorbereitungskurse auf Prüfungen und Sprachkurse.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Dauer der Qualifikationsmaßnahme, höchstens jedoch für 18 Monate erteilt.
Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung ausländischer Berufsqualifikationen eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung bis zu 10 Stunden je Woche ausüben.
An wen muss ich mich wenden?
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der ‚Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland‘ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland. Telefon: 030 1815-1111 Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Reisepass
- Aktuelles biometrisches Foto
- Visum, soweit erforderlich
- Defizit- Bescheid der Anerkennungsstelle
- Nachweis über mindestens hinreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A 2
- Nachweise über die beabsichtigte Qualifizierungsmaßnahme, ggfls. Weiterbildungsplan
- Nachweise zum Lebensunterhalt
- Mietvertrag
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.
- Widerspruchsfrist: 1 Monat
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Ausländerangelegenheiten
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Vorsprachen bei dem SG Ausländerangelegenheiten (Umgangssprachlich Ausländerbehörde) sind nur mit Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail an auslaenderbehoerde@saalekreis.
Fritz-Haber-Straße 7 a
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1278
- Fax:
- 03461 40-1203
- E-Mail:
- auslaenderbehoerde [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- ja