Ausbildungsförderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Lage eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren.

Wenn Sie eine schulische Ausbildung absolvieren, erhalten Sie das sogenannte Schüler-BAföG. Wenn Sie studieren, erhalten Sie das sogenannte Studenten-BAföG.

Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und für Ihre Miete. Sie erhalten maximal die festgelegten gesetzlichen Pauschalen.

Die Höhe der Förderung hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Dabei wird auch das Einkommen Ihrer Eltern und Ehepartner oder -partnerin berücksichtigt.

Eine Ausnahme bildet das elternunabhängige BAföG. Ob Sie einen Anspruch darauf haben, hängt von Ihrer Ausbildungsart und Ihrem Lebenslauf ab.

Das Studenten-BAföG wird zur Hälfte als Darlehen gewährt. Wenn Sie das Studenten-BAföG erhalten, müssen Sie also die Hälfte zurückzahlen.

Die Ämter für Ausbildungsförderung beraten Sie umfassend zur Ausbildungsförderung.

An wen muss ich mich wenden?

Bei einer schulischen Ausbildung wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.

Bei einem Studium wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung der Studenten-/Studierendenwerke oder an Ihre Hochschule selbst.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag (Formblatt 01)
  • Lebenslauf
  • Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen
  • bei elternabhängiger Förderung: Formblatt 03 und Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und Ehegatten/Ehegattin
  • ggf. Nachweis zu Ihrem Mietverhältnis
  • ggf. Nachweise zur Kranken- und Pflegeversicherung

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat vor Beginn der Ausbildung bzw. Studium stellen. in dem Ihre Ausbildung beginnt.

Anträge / Formulare

Sie können die Ausbildungsförderung online beantragen.

Was sollte ich noch wissen?

Ob Ihre Ausbildung BAföG förderfähig und Ihre Ausbildungsstätte anerkannt ist, richtet sich nach den jeweiligen offen zugänglichen „Ausbildungsstättenverzeichnissen“ des Bundeslandes bei der Sie Ihre Ausbildung oder Ihr Studium absolvieren werden.

Beachten Sie, dass Sie bei betrieblichen Ausbildungen kein BAföG beantragen können, sondern Ihren Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Bundesagentur für Arbeit prüfen lassen können.

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

SG Bildung und Ausbildungsförderung

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Besucheradresse
Vorschloss
Amt für Bildung und Ausbildungsförderung
Domplatz 9
06217Merseburg

Das Amt für Bildung und Ausbildungsförderung befindet sich in der 2. Etage des Vorschlosses. Der Zugang zum Amt ist während der Sprechzeiten über die Bürgerinformation möglich.

Kontakt
Telefon:
03461 40-1606

Sekretariat

Fax:
03461 40-1602
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein