Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes abgeben

Leistungsbeschreibung

Damit ein Kind zur Adoption freigegeben werden kann, bedarf es der Einwilligung beider Eltern. Diese Einwilligung kann in der Regel erst acht Wochen nach Geburt des Kindes erteilt werden.

Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, können Sie als Vater, wenn Sie nicht sorgeberechtigt sind, die Einwilligung in die Adoption bereits vor der Geburt des Kindes erteilen. Diese Einwilligung muss notariell beurkundet werden. Die Einwilligung in eine Adoption kann nicht bei einem Jugendamt beurkundet werden.

Außerdem kann der Vater eine Erklärung abgeben, dass er die elterliche Sorge für das Kind nicht beantragen wird. Diese die Einwilligung ergänzende Erklärung muss „öffentlich“ beurkundet werden. „Öffentlich“ bedeutet, dass die Erklärung ebenfalls notariell beurkundet werden kann. Die Erklärung kann allerdings beispielsweise auch (in diesem Fall kostenfrei) bei einem Jugendamt beurkundet werden.

Sowohl bei der Beurkundung der Einwilligung in eine Adoption als auch bei der Beurkundung der Verzichtserklärung, werden Sie vor der Beurkundung über die rechtlichen Folgen und Wirkungen der Beurkundung informiert.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Jugendamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Identitätsnachweis (Personalausweis ,Reisepass oder vergleichbares Dokument)

  • Nachweis der Vaterschaft (Geburtsurkunde des Kindes, entweder mit Eintrag des Vaters oder Anerkennungserklärung des Vaters plus Bestätigung der Mutter über die Vaterschaft)

Welche Gebühren fallen an?

Für die notarielle Beurkundung entstehen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung. Die genaue Höhe der Kosten kann Ihnen das Notariat vor der Beurkundung mitteilen. Die öffentliche Beurkundung der Verzichtserklärung vor der Urkundsperson eines Jugendamtes ist kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Einen Verzicht auf die Übertragung des Sorgerechts kann der nicht mit der Mutter verheiratete Vater erst nach der Geburt des Kindes beurkunden lassen.

Seine Einwilligung in die Adoption kann der nicht mit der Mutter verheiratete und nicht sorgeberechtigte Vater dagegen bereits vor der Geburt des Kindes beurkunden lassen. Ansonsten können Mutter und Vater – getrennt oder gemeinsam – die notarielle Einwilligung in die Adoption ihres Kindes frühestens acht Wochen nach der Geburt erteilen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Keine

Anträge / Formulare

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Die Einwilligung in die Adoption muss notariell (also von einer Notarin oder einem Notar) beurkundet werden.

Die Verzichtserklärung muss öffentlich beurkundet werden. Das ist ebenfalls in einem Notariat möglich, aber beispielsweise auch in einem Jugendamt.

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

Adoptionsvermittlungsstelle

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab

Anschrift
Jugendamt Landkreis Saalekreis
Kloster 4
06217Merseburg
Anschrift
Jugendamt Nebenstelle Halle
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Anschrift
Jugendamt Nebenstelle Querfurt
Kirchplan 1
06268Querfurt
Kontakt
Telefon:
03461 40 1590
Fax:
03461 40 1502
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja