Genehmigung zur Waldumwandlung beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Wald übernimmt vielfältige Funktionen im Naturhaushalt. Er bietet Arten und Lebensgemeinschaften der Tier- und Pflanzenwelt Lebensraum und bindet CO2 aus der Atmosphäre. Zudem dient er als Erholungsraum für die städtische und ländliche Bevölkerung. Schließlich hat der Wald auch eine Nutzfunktion – er stellt Rohstoffe für die heimische Holzwirtschaft zur Verfügung und ist eine wichtige Einkommensquelle der ländlichen Bevölkerung.

Wald darf deshalb nur mit behördlicher Genehmigung gerodet und in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. Um die Leistungen des Waldes zu sichern, werden Genehmigungen zur Umwandlung von Wald in der Regel mit der Pflicht zur Ersatzaufforstung an anderer Stelle verbunden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Erteilung einer Waldumwandlungsgenehmigung ist der Landkreis als untere Forstbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Antragsunterlagen sollen Angaben zur Lage und zur Größe der Fläche enthalten, auf der der bestehende Wald in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden soll. Erforderlich sind auch zeichnerische Darstellungen auf Karten im Maßstab 1:10.000 und kleiner. 

Auch die Ersatzaufforstungsfläche ist zeichnerisch darzustellen und anhand der Katasterangaben zu beschreiben.

Weitere Angaben, die für eine Bearbeitung des Antrags erforderlich sind, sind ein Eigentumsnachweis oder ein Nachweis für das Einverständnis der Eigentümer sowie eine Begründung des Vorhabens.

Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Forstbehörde.

Welche Gebühren fallen an?

Gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt können für die Genehmigung zur Waldumwandlung Gebühren in Höhe von 180 bis 1.500 € erhoben werden. Die genaue Höhe der Gebühren ist abhängig vom Zeitaufwand der Bearbeitung bzw. von der Größe und der Bedeutung der beanspruchten Flächen.

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Naturschutz, Wald-/Forstaufsicht

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Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja