Ökokonto eröffnen und Kompensationsmaßnahmen eintragen lassen
Leistungsbeschreibung
Bei Vorhaben und Planungen, die zu Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen - wie z. B. Straßenbauprojekte - ist der Verursacher gemäß § 15 Bundesnaturschutzgesetz zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder zu Ersatzzahlungen verpflichtet.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können auch ohne konkreten Anlass bereits vor der Planung oder Ausführung von Eingriffen in Natur und Landschaft vorgenommen und später als Kompensation anerkannt werden. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen werden auf Antrag der Ausführenden oder der Flächeneigentümer in einem Ökokonto bei der unteren Naturschutzbehörde gutgeschrieben.
Die unteren Naturschutzbehörden prüfen, bestätigen und registrieren die Maßnahmen und führen ein Verzeichnis, in dem die Flächen, auf denen Maßnahmen für ein Ökokonto erbracht wurden, erfasst werden. Sie bilanzieren auch die Aufwertungen von Natur und Landschaft, die durch die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen erreicht wurden.
Investoren, die selbst keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen realisieren wollen, können mit Einverständnis der Ökokonto-Inhabern die Aufwertungen, die auf den Ökokonten verbucht sind, übernehmen und sich für die eigenen Vorhaben als Kompensationsmaßnahme anrechnen lassen.
Die untere Naturschutzbehörde vermittelt auf Nachfrage Ökokonto-Inhaber und Investoren.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die untere Naturschutzbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Bearbeitung eines Antrags werden folgende Angaben benötigt:
- Lage, Größe und Zustand der Flächen, auf denen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden sollen (Text und Karte)
- Eigentümern und Nutzungsberechtigten (einschließlich deren Einverständniserklärungen, sofern nicht die Antragstellenden Eigentümer sind)
- Art und Umfang der Maßnahme (Pflanzungen, Ansaaten, Instandsetzungsmaßnahmen etc.)
- sonstigen beantragten oder bewilligten staatlichen Förderungen
Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Naturschutzbehörde.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Aufnahme einer Maßnahme in das Ökokonto wird eine Gebühr in Höhe von 60,00 Euro erhoben.
Die Bewertung und Bilanzierung der Maßnahme wird nach Zeitaufwand berechnet.
Rechtsgrundlage
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Naturschutz, Wald-/Forstaufsicht
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1423
- Fax:
- 03461 40-1902
- E-Mail:
- naturschutz [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja