Geruchsbelästigung anzeigen
Leistungsbeschreibung
Ob Sie Geruch als störend empfinden, hängt neben Ihrem persönlichen Empfinden in vielen Fällen auch davon ab, welche Informationen Sie über die Quelle oder Ursache des Geruchs haben und wie häufig dieser Auftritt
Bei Geruch, der die Allgemeinheit oder Nachbarschaft erheblich belästigt, sollten Sie zunächst - gegebenenfalls auch mit anderen betroffenen Nachbarn - versuchen mit den Verursachern zu sprechen.
An wen muss ich mich wenden?
War durch das Gespräch mit dem Geruchsverursacher ein Kompromiss nicht zu erreichen und kommen Sie zu dem Schluss, dass es sich um eine unzumutbare Störung handelt, können Sie sich an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde wenden.
Zuständige Stelle
Immissionsschutzbehörde des Landkreises
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn möglich Angaben zu Verursacher (Name, Adresse).
Welche Gebühren fallen an?
keine
Was sollte ich noch wissen?
Nicht jeder auftretende Geruch, insbesondere kurzzeitige Belastungen, ist unzulässig. Je nach Einstufung des jeweiligen Baugebietes ist ein gewisser Zeitraum an Geruchsbelastung hinzunehmen.
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Immissionsschutz
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40 1918
- Fax:
- 03461 40 1902
- E-Mail:
- immissionsschutz [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja