Anordnung eines Verkehrszeichens beantragen

Leistungsbeschreibung

Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wenn die allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse und Umstände dies zwingend erfordern (Einzelfallentscheidung). Gefahrzeichen dürfen nur dort angeordnet werden, wo es für die Verkehrssicherheit erforderlich ist, weil ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Insbesondere Einschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in der StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

Zu den Verkehrszeichen zählen

  • Verkehrsschilder,
  • Straßenmarkierungen,
  • lichttechnische Anzeigen,
  • Zeichen von Verkehrsposten.

Verkehrseinrichtungen sind

  • Schranken,
  • Sperrpfosten,
  • Parkuhren,
  • Parkscheinautomaten,
  • Geländer,
  • Absperrgeräte,
  • Leiteinrichtungen
  • Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Verkehrsbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

zuständige Straßenverkehrsbehörde

Zuständige Stelle

  • Anordnung für Bundes-, Landes, Kreis oder außerörtliche Gemeindestraßen – untere Verkehrsbehörde - Landkreis und kreisfreie Städte
  • Anordnung für innerörtliche kommunale Straße – örtliche Verkehrsbehörde - Verbandsgemeinden, Stadt, Einheitsgemeinde und kreisfreie Städte

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie können den Antrag formlos einreichen. Sie müssen eine ausführliche Begründung hinzufügen.

Rechtsgrundlage

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Verkehr

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Anschrift
Straßenverkehrsamt
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1801
Fax:
03461 40-1802
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja