Gewerbsmäßiges Sammeln und Verarbeiten von wildlebenden Pflanzen beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Walderzeugnisse wie Pilze, Beeren und Kräuter gewerbsmäßig sammeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der/des jeweiligen Waldbesitzenden. Unterliegen diese Walderzeugnisse einem Schutz durch das Naturschutzrecht, benötigen Sie zudem eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Stelle. Privatrechtliches Eigentum und die Vorschriften des öffentlichen Rechts müssen dabei eingehalten werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
formlos
Was sollte ich noch wissen?
Nach § 39 Abs. 4 BNatSchG hat die Entnahme pfleglich zu erfolgen. Sie darf den Bestand der betreffenden Art vor Ort nicht gefährden und den Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigen.
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt
SG Naturschutz, Wald-/Forstaufsicht
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1423
- Fax:
- 03461 40-1902
- E-Mail:
- naturschutz [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja