Grundwasserentnahme beantragen
Leistungsbeschreibung
Um ein Bauwerk zu errichten, ist es oftmals erforderlich, den Grundwasserstand zeitweilig abzusenken (Bauwasserhaltung). Darüber hinaus kann Grundwasser für das Tränken von Tieren oder Bewässern von Pflanzen entnommen werden. Wer eine Grundwasserentnahme plant, benötigt dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde.
Anzeigepflicht
Die Erschließung des Grundwassers ist gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz anzeigepflichtig.
Erlaubnispflicht
Die Grundwasserentnahme ist gemäß § 8 (1) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erlaubnispflichtig, da sie eine Gewässerbenutzung nach § 9 (1) Nr. 5 WHG darstellt. Entsprechend Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) ist bei Grundwasserentnahmen ab 5.000 m³/a im Vorfeld der Erteilung der Erlaubnis eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden betroffene Fachbehörden beteiligt.
Die Antragsunterlagen sind gesondert einzureichen.
Erlaubnisfreie Grundwasserabsenkungen für Bauwasserhaltungen
Förderung unter 10 m³/h, max. 100 m³/d, Dauer max. 90 Tage
Erlaubnispflichtige Grundwasserabsenkungen für Bauwasserhaltungen
Förderung > 10 m³/h, Dauer mehr als 90 Tage
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Abhängig vom jeweiligen Vorhaben, bitte individuell erfragen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren ergeben sich nach dem Zeitaufwand und Entnahmemenge.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Gewässerschutz
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1910
- Fax:
- 03461 40-1902
- E-Mail:
- wasserbehoerde [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja