Erlaubnis für Fahrschule oder Zweigstelle beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie wollen den Weg in die Selbständigkeit gehen und Ihre eigene Fahrschule eröffnen? Zum Betreiben einer Fahrschule als Inhaber/Inhaberin bzw. verantwortlicher Leiter/Leiterin benötigen Sie eine Fahrschulerlaubnis. Um eine Erlaubnis für Ihre Fahrschule zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Erlaubnisantrag stellen.

Zuständige Stelle

Üblicherweise wird die Fahrschulerlaubnis erteilt von der obersten Landesbehörde. Eventuell wird eine untergeordnete Behörde (z. B. Fahrerlaubnisbehörde Landratsamt, Kreisverwaltungsbehörde) mit der Erlaubnisvergabe betraut. Erkundigen Sie sich also, welche die zuständige Behörde für Ihren Geschäftssitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
  • gültige Fahrerlaubnis für die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen (Führerschein)
  • Fahrlehrerschein
  • Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer (mindestens 2 Jahre im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich als Fahrlehrer tätig)
  • Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang
  • Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist
  • Maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angabe über die Ausstattung
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
  • Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Erweitertes Führungszeugnis (§ 30a Abs.1 Nr.1 Bundeszentralregistergesetz), nicht älter als 3 Monate
  • Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten

Zusätzlich für juristische Personen:

Ist der Bewerber eine juristische Person oder Personengesellschaft, ist zu den Unterlagen ein beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister oder aus dem Vereinsregister beizufügen. Ferner ist zu erklären, welche beruflichen Verpflichtungen die für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellte Person sonst noch zu erfüllen hat. Die Zuverlässigkeit im Sinne des Fahrlehrergesetzes müssen sowohl die verantwortliche Leitungsperson, als auch die zur Vertretung der juristischen Person oder der Personengesellschaft berechtigten Personen nachweisen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Anträge / Formulare

Die Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Persönliche Antragstellung ist erforderlich.

Was sollte ich noch wissen?

Das Mindestalter zum Erwerb einer Fahrschulerlaubnis beträgt 25 Jahre!

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Fahrerlaubniswesen

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Bitte nutzen Sie die Online-Terminreservierung.

 

Anschrift
Straßenverkehrsamt
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217Merseburg
Kontakt
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03461 40-1849
Fax:
03461 40-1825
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Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja