Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot / Ferienreiseverordnung beantragen

Leistungsbeschreibung

An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Zuständige Stelle

Zuständigkeit gemäß § 47 Abs. 2 Nr. 6 StVO:

  • Die Straßenverkehrsbehörde in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird, ist für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zuständig.
  • Bei flächendeckenden Ausnahmegenehmigungen ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig, wenn der Sitz oder die Zweigniederlassung des Unternehmens im Bezirk dieser liegt.

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Verkehr

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Anschrift
Straßenverkehrsamt
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1801
Fax:
03461 40-1802
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja