Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot / Ferienreiseverordnung beantragen
Leistungsbeschreibung
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Zuständige Stelle
Zuständigkeit gemäß § 47 Abs. 2 Nr. 6 StVO:
- Die Straßenverkehrsbehörde in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird, ist für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zuständig.
- Bei flächendeckenden Ausnahmegenehmigungen ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig, wenn der Sitz oder die Zweigniederlassung des Unternehmens im Bezirk dieser liegt.
Quelle: Landkreis Saalekreis
SG Verkehr
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Anschrift
Straßenverkehrsamt
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217Merseburg
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1801
- Fax:
- 03461 40-1802
- E-Mail:
- strassenverkehrsamt [at] saalekreis.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja