Einleiten von Abwasser in öffentliche oder private Abwasseranlagen beantragen

Leistungsbeschreibung

Für das Einleiten von Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser) in eine öffentliche oder private Abwasseranlage (Indirekteinleitung) ist in Deutschland eine Genehmigung erforderlich, soweit in der Abwasserverordnung an das Abwasser Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festgelegt sind. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt durch die Untere Wasserbehörde.

Für die Branchen und Tätigkeiten (wie z.B. Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), bei denen im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden, hat der Gesetzgeber Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage abgereinigt werden kann.

An wen muss ich mich wenden?

Umweltamt
SG Gewässerschutz
Domplatz 9
06217 Merseburg

wasserbehoerde@saaekreis.de
03461 40-1910/-1913/-1914

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. Beschreibung des Produktionsverfahrens, insbesondere
    • Angaben zu Roh- und Hilfsstoffen sowie sonstigen Stoffe, die in der Anlage verwendet oder erzeugt werden, Vorlage von Sicherheitsdatenblättern
    • Angaben zu abwasserrelevanten Betriebsvorgängen,
    • Angaben zu Art, Menge und Herkunft der stofflichen Belastung des Abwassers,
    • Fließschema von abwasserintensiven Verfahrensschritten;
  2. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Schadstofffracht des Abwassers (zum Beispiel durchwassersparende Verfahren oder Einsatz von schadstoffarmen Betriebs- und Hilfsstoffen);
  3. Lageplan und Entwässerungsplan des Betriebes oder der Produktionsstätte mit Kennzeichnung
    • der Anfallorte des Abwassers,
    • der Stellen vor Vermischung mit Abwasserströmen anderer Herkunft,
    • der Einleitungsstellen für Abwasser und Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage,
    • der Standorte der betrieblichen Abwasserbehandlungsanlagen,
    • der Probenahmestellen für die behördliche und die Selbstüberwachung;
  4. Angaben über Anfall und Verbleib oder Behandlung des auf dem Anlagengelände anfallenden Niederschlagswassers;
  5. Beschreibung der Abwasserbehandlungsanlagen mit Verfahrensbeschreibung, Aufstellungsplan der Anlagenteile, Nachweis des Wirkungsgrades, Nachweis von bauaufsichtlichen Zulassungen u.a.;
  6. vorgesehene Maßnahmen zur Überwachung der Emissionen (z.B. Methode der Abwasseruntersuchungen nach Menge und Beschaffenheit, Analysen- und Untersuchungsberichte über durchgeführte Abwasseruntersuchungen);
  7. Beschreibung der Maßnahmen, die bei anderen als normalen Betriebsbedingungen getroffen werden (z.B. bei Inbetriebnahme, kurzzeitigem Abfahren, endgültiger Stilllegung, unbeabsichtigtem Austreten von Stoffen, Störfällen);
  8. weitere relevante Unterlagen aus dem Antrag zur Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz i. d. F. der Bek. vom 26.9.2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18.12.2006 (BGBl. I S. 3180, 3184), in der jeweils geltenden Fassung (z.B. Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung, bereits erteilte Genehmigung oder Teilgenehmigung oder Vorbescheid)

Quelle: Landkreis Saalekreis

SG Gewässerschutz

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Anschrift
Umweltamt
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
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Fax:
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Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja