Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

Leistungsbeschreibung

Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung).

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag). Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z.B. Bauingenieur oder Architekt).

An wen muss ich mich wenden?

untere Bauaufsichtsbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) per Onlineservice oder per Vordruck

Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskataster
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutznachweis
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages
  • Erwartete Kosten der Bauausführung

mindestens 50 €

Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie:

  • Nicht innerhalb von 3 Jahren mit Ihrem Bauvorhaben begonnen haben
  • Den Bau länger als 2 Jahre unterbrochen haben.

In diesen Fällen müssen Sie eine neue Baugenehmigung beantragen.

Sie können eine Fristverlängerung beantragen. Die Frist kann bis zu einem Jahr verlängert werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Ihnen eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung) vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Nutzungsänderung eine Anzeige der Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

SG Bauaufsicht

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Anschrift
Amt für Bauordnung und Denkmalschutz
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 40-1430
Fax:
03461 40-1449
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja