Allgemeinverfügung zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes erlassen

Der Landkreis Saalekreis hat eine Allgemeinverfügung zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes erlassen, die ab dem 31. Januar 2023 wirksam ist.

Alle Leiterinnen und Leiter der folgenden Einrichtungen sind zur Meldung von Kindern und Personal verpflichtet, welche nach 1970 geboren sind und nicht über einen ausreichenden Schutz gegen Masern verfügen.

  • Krankenhäuser,
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
  • Dialyseeinrichtungen,
  • Tageskliniken,
  • Entbindungseinrichtungen,
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den vorgenannten Einrichtungen vergleichbar sind,
  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen,
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
  • Rettungsdienste und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes,
  • Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte,
  • Einrichtungen der Kindertagespflege,
  • Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen,
  • Heime,
  • Ferienlager,
  • Obdachlosenunterkünfte,
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern

Die Meldung ist ausschließlich über das zentrale Meldeportal des Landes Sachsen-Anhalt durchzuführen.

Die vor Inkrafttreten der Allgemeinverfügung, bereits ab dem 01.08.2022 an das Gesundheitsamt erfolgten Meldungen, müssen nicht gesondert nachgeholt werden. Der Nachtrag bzw. Eintrag in das Meldeportal wird für diese Meldungen durch das Gesundheitsamt selbst vorgenommen.

Gesundheitsamt

Öffnungszeiten

Di: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 17:30 Uhr 
Do: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 15:30 Uhr

Sozialpsychiatrischer Dienst Nebenstelle Halle
Di: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 17:30 Uhr 
Do: 08:00 – 12:00 Uhr

Sozialpsychiatrischer Dienst Nebenstelle Querfurt
Di: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 17:30 Uhr 
Do: 08:00 – 12:00 Uhr

Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Hauptstelle Merseburg
Di: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 17:30 Uhr
Do: 08:00 – 12:00 Uhr

Anschrift
Gesundheitsamt
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg
Anschrift
Gesundheitsamt – Nebenstelle Halle
Hansering 19
06108Halle (Saale)
Anschrift
Gesundheitsamt - Nebenstelle Querfurt
Kirchplan 1
06268Querfurt

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Fax:
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