Gebührenerhöhung für KFZ-Zulassung ab 01. September
Am Freitag, dem 01.09.2023, tritt die Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft. Diese beinhaltet u.a. folgende Änderungen:
Die Gebühren für KFZ-Zulassungen ergeben sich aus der bundeseinheitlich geregelten Gebührenordnung.
Änderung der Gebühren ab 01.09.2023 (Auszug) |
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Vorgang | Geb.-Nr. | Gebühr neu* | Gebühr alt* |
Außerbetriebsetzung | 224.1 | 15,90 € | 6,90 € |
Zulassung oder Wiederzulassung mit Änderung AKZ | 221.1 | 30,00 € | 27,00 € |
Umschreibung ohne + mit Halterwechsel, neues amtliches Kennzeichen | 221.2 | 27.10 € | 27,00 € |
Umschreibung ohne + mit Halterwechsel, amtliches Kennzeichen bleibt | 221.9 | 23,60 € | 16,70 € |
Wiederzulassung mit Verbleibskennzeichen | 221.6 | 23,00 € | 11,60 € |
Umschreibung innerhalb, amtliches Kennzeichen bleibt | 221.8 | 24,20 € | 16,70 € |
Umschreibung innerhalb, neues amtliches Kennzeichen | 221.10 | 26,20 € | 27,00 € |
*) Abhängig vom Vorgang sind noch weitere Gebühren und Kosten zu erheben wie z.B. KBA-Gebühren, Gebühr für Klebesiegel, Austellung ZB I, Wunschkennzeichen, technische Änderung, Auslagen für Porto und Versand
Internetbasiertes Zulassungsverfahren
Ab 01.09.2023 ist die internetbasierte Zulassung über die Großkundenschnittstelle (GKS) möglich.
Über diese können beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) juristische Personen sowohl Fahrzeuge für sich als auch für Dritte zulassen. Für die Nutzung der GKS ist eine Registrierung über das KBA erforderlich. Alle Informationen zum Thema GKS erhalten Sie ausschließlich über das KBA und nicht über Ihre Zulassungsbehörde.
Der Saalekreis ist aktuell dabei, in Zukunft ein internetbasiertes Zulassungsverfahren anbieten zu können.
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