Gebührenerhöhung für KFZ-Zulassung ab 01. September

Am Freitag, dem 01.09.2023, tritt die Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft. Diese beinhaltet u.a. folgende Änderungen:

Die Gebühren für KFZ-Zulassungen ergeben sich aus der bundeseinheitlich geregelten Gebührenordnung.

Änderung der Gebühren ab 01.09.2023 (Auszug)

     
Vorgang Geb.-Nr. Gebühr neu* Gebühr alt*
Außerbetriebsetzung 224.1 15,90 € 6,90 €
Zulassung oder Wiederzulassung mit Änderung AKZ 221.1 30,00 € 27,00 €
Umschreibung ohne + mit Halterwechsel, neues amtliches Kennzeichen 221.2 27.10 € 27,00 €
Umschreibung ohne + mit Halterwechsel, amtliches Kennzeichen bleibt 221.9 23,60 € 16,70 €
Wiederzulassung mit Verbleibskennzeichen 221.6 23,00 € 11,60 €
Umschreibung innerhalb, amtliches Kennzeichen bleibt 221.8 24,20 € 16,70 €
Umschreibung innerhalb, neues amtliches Kennzeichen 221.10 26,20 € 27,00 €

*) Abhängig vom Vorgang sind noch weitere Gebühren und Kosten zu erheben wie z.B. KBA-Gebühren, Gebühr für Klebesiegel, Austellung ZB I, Wunschkennzeichen, technische Änderung, Auslagen für Porto und Versand

Internetbasiertes Zulassungsverfahren

Ab 01.09.2023 ist die internetbasierte Zulassung über die Großkundenschnittstelle (GKS) möglich.

Über diese können beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) juristische Personen sowohl Fahrzeuge für sich als auch für Dritte zulassen. Für die Nutzung der GKS ist eine Registrierung über das KBA erforderlich. Alle Informationen zum Thema GKS erhalten Sie ausschließlich über das KBA und nicht über Ihre Zulassungsbehörde.

Der Saalekreis ist aktuell dabei, in Zukunft ein internetbasiertes Zulassungsverfahren anbieten zu können.

Kontakt

Straßenverkehrsamt Saalekreis
Weißenfelser Straße 46 a- c
Telefon KFZ-Zulassung:                03461 401831
Telefon Fahrerlaubniswesen:         03461 401849
Telefon Verkehrsangelegenheiten: 03461 401801

Landkreis Saalekreis

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Bitte beachten sie die Öffnungszeiten der Ämter und Bürgerinformationen

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