Kindeswohlgefährdung
Für Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Kindergärten und Horte hat das Jugendamt die planerische Gesamtverantwortung. Getragen wird diese Aufgabe durch die pädagogische Fachberatung und verantwortungsvolle Fachaufsicht über diese Einrichtungen.
Zahlreiche Träger haben in Leitbildern und Aufgabenbeschreibungen festgehalten, welche Normen und Werte für die Realisierung ihrer Aufgaben maßgebend sind.
Schwerpunkt der Fachaufsicht bleibt, in enger Zusammenarbeit mit den Trägern, das Wohl der Kinder in der Gesamtheit im Blick zu behalten und dadurch Gefährdungssituationen für Kinder zu vermeiden.