Friedrich-Löffler-Institut gibt Risikoeinschätzung zum Auftreten des Geflügelpestvirus

Das Friedrich-Löffler-Institut hat eine Risikoeinschätzung zum Auftreten des Geflügelpestvirus erstellt und darin folgende Empfehlungen ausgesprochen:

  • Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelhaltungen, auch in Kleinhaltungen, zoologischen Gärten, Tierparks und -heimen, einschließlich Schuh- und Kleidungswechsel, Desinfek­tionsmaßnahmen
  • Personen, die Geflügelhaltungen aufsuchen, sollten andere Geflügelhaltungen in den folgenden 72 Stunden nicht betreten
  • Vermeidung der gemeinsamen Nutzung von Geräten und Fahrzeugen durch Geflügelhaltungen
  • Beschränkung von Fahrzeug- und Personenverkehr in Geflügelbetrieben auf das unerlässliche Maß
  • Risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel (mindestens in Regionen mit hoher Wasservogeldichte, hoher Geflügeldichte, in der Nähe von Wildvogelrast- und Wildvogel­sammelplätzen oder an bestehenden HPAIV H5N8-Fundorten) Hinweis: In ganz Sachsen-Anhalt besteht Stallpflicht!
  • Aufstallung von Zoovögeln soweit möglich, Zugangsbeschränkungen zu Vogelhäusern/Vogelschauen
  • Keine Kontaktmöglichkeit von Geflügel in Freilandhaltungen mit natürlichen Gewässern
  • Verstärkte Untersuchung von Geflügelhaltungen; bei Hühnervögeln vermehrt klinische Untersuchung, bei Gänsen und Enten PCR-Untersuchungen von kombinierten Rachen- und Kloakenproben gemäß den gesetzlichen Vorschriften
  • Geflügelbestände, denen Ausnahmen vom Aufstallungsgebot genehmigt wurden, sollten maximal im Abstand von 3 Wochen klinisch und virologisch untersucht werden
  • Vogel-Ausstellungen jeder Art sollten bis auf Weiteres unterbleiben - Achtung: In ganz Sachsen-Anhalt sind Vogelausstellungen grundsätzlich verboten!
  • Meldung verendeter oder kranker Wildvögel und Säugetiere in Gebieten mit gehäuften Wildvogel- Totfunden an die zuständige Veterinärbehörde
  • Verstärkte Untersuchung insbesondere von verendeten oder am Wasser lebenden Wildvögeln auf aviäre Influenzaviren (passives und aktives Wildvogelmonitoring, letzteres insbesondere über Kotproben aus der Umwelt)
  • Kein Kontakt von Jägern, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, zu Geflügel; in Wildvogel-Geflügelpest-Gebieten: Jagdverbot auf Federwild
  • Vermeidung des direkten Kontakts von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln

Die vollständige Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts finden Sie hier:

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