Verantwortungsvoller Umgang mit Wasser aus Gewässern und Brunnen

Durch die vorherrschende extrem langanhaltende niederschlagsarme Wetterlage steigt der Bedarf an Wasser für Gärten und Grünanlagen. Oft wird durch die Entnahme aus Gewässern Abhilfe geschaffen. Das Umweltamt des Landkreises appelliert, auf derartige Entnahmen zu verzichten bzw. verantwortungsvoll mit Wasser aus oberirdischen Gewässern sowie Brunnen umzugehen, denn die verstärkte Entnahme kann zu nachteiligen Veränderungen an den Flüssen, Bächen und Seen führen. Davon ausgenommen ist lediglich die notwendige Wasserentnahme im Zuge der Gefahrenabwehr wie z. B. bei der Brandbekämpfung.

Die Entnahme aus Fließgewässern ausschließlich mit Handgefäßen wie Gießkanne, Eimer, Schöpfer ist nach geltendem Wasserrecht jedermann erlaubt, wenn keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt zu befürchten sind. Jedoch können auch scheinbar kleine Mengen derzeit in Summe zu Beeinträchtigungen des Gewässersystems führen. Bei anhaltender Trockenheit und Hitze kommt es durch die Erwärmung der Gewässer zu einer erhöhten Verdunstung mit negativen Auswirkungen. Mit zunehmender Wassertemperatur steigt die Gefahr für ein Fischsterben. Sauerstoffmangel ist ein häufig anzutreffender Zustand, der unmittelbaren Einfluss auf die Wasserbewohner, insbesondere Fische und Muscheln, zur Folge hat. Neben der Schwächung des Allgemeinzustandes kann es in Kombination mit verstärktem Plankton- und Algenbildungen oder sonstigen nährstoffbedingten Prozessen schnell zu einer Sauerstoffunterversorgung kommen. Gleiches gilt erst recht für größere Wasserentnahmen, die gesondert durch Bescheid zugelassen werden müssen.

 

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