Übergabe der Allgemeinverfügung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf dem Wallendorfer See
Übergabe der Allgemeinverfügung

Wallendorfer und Raßnitzer See: Nutzung nun offiziell geregelt

Am 24.05. überreichte Landrat Frank Bannert symbolisch die Allgemeinverfügungen zur Regelung des Gemeingebrauchs auf dem Wallendorfer und Raßnitzer See. Durch diese Allgemeinverfügungen, die zunächst bis 15. September 2018 befristet sind, ist das Baden und Windsurfen an den dafür vorgesehenen Uferstellen und freigegeben Wasserflächen offiziell erlaubt. Die bisherige Nutzung durch Badegäste, insbesondere am nördlichen Ufer des Wallendorfer Sees (Burgliebenau) wurde bislang lediglich geduldet.
Ab sofort ist auf dem Wallendorfer See zudem das Befahren mit kleinen Boten von max. 10 Metern Länge möglich.

Gleichzeitig mit der Allgemeinverfügung über den Gemeingebrauch beider Seen wird die Verordnung des Landkreises Saalekreis über die einstweilige Sicherstellung des Geschützten Landschaftsbestandteiles „Südufer und Inseln im Wallendorfer See“ erlassen.  Als Lebensstätte zahlreicher, zum Teil bedrohter Tier- und Pflanzenarten gilt dieser Bereich des Sees als besonders schützenswert. Die Verordnung soll negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft, die durch eine erhöhte Erholungsnutzung zu erwarten sind, weitestgehend verhindern.

Zu den vollständigen Allgemeinverfügungen und Übersichtskarten gelangen Sie hier.

Die Verordnung über die einstweilige Sicherstellung des Geschützten Landschaftsbestandteiles „Südufer und Inseln im Wallendorfer See“ finden Sie hier.

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