Ersatzbaustoffverordnung tritt in Kraft

So melden Sie den Einsatz von mineralischen Abfällen

Am 1.8.2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft. Nach § 22 der Ersatzbaustoffverordnung muss der Einsatz von mineralischen Abfällen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die Behörde hat auf dieser Grundlage ein Ersatzbaustoffkataster zu führen.

Bei den Anzeigen sind verschiedene Angaben zum Bauvorhaben bzw. zum Einsatz der mineralischen Abfälle zu machen. Bei der Anzeige an den Saalekreis kann die xls-Tabelle („EBV Anzeigen“), die Sie hier herunterladen können, genutzt werden. Sie kann mit den nötigen Anlagen (Lagekarte, Nachweise zum Grundwasserstand, Grundwasserdeckschichten) an abfallbehoerde@saalekreis.de gesandt werden. Die Angaben können auch als Shapefile an diese Adresse gesendet werden. In diesem Fall kann auf die Lagekarte verzichtet werden.

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