Die Kreisverwaltung des Landkreises Saalekreis ist am Freitag, dem 10. Mai 2024 mit allen Nebenstellen geschlossen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen wieder am 13. Mai 2024 für Ihre Anliegen zur Verfügung.
SG Veterinärwesen
- Telefon:
- 03461 40 1771
- Fax:
- 03461 40 1799
- E-Mail:
- veterinaeramt [at] saalekreis.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Öffnungszeiten
nach vorheriger Terminvereinbarung
Anschrift
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg
Die Tierschutzüberwachung hat folgende Aufgaben:
- Überwachung der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen in landwirtschaftlichen und gewerbsmäßigen Tierhaltungen und Tierzuchten sowie im Zoofachhandel und bei Veranstaltungen mit Tieren
- Überwachung von Versuchstierhaltungen
- Bearbeitung von Anzeigen wegen nicht artgerechter Haltung von Tieren, Tiermisshandlungen, Tiertötungen ohne vernünftigen Grund
- Überwachung der gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfungsfirmen
- Erteilen von Erlaubnissen nach § 11 Tierschutzgesetz für gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren, Betreiben von Tierheimen etc.
- Überwachung des Tierschutzes bei der Schlachtung
- Erteilen von Sachkundenachweisen im Rahmen des Tierschutzrechts für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren, z. B. Betäubung, Schlachtung
- Überwachung des Transports von Tieren
- Ausstellen von Befähigungsnachweisen nach Tierschutz-Transportverordnung
- Zulassung von Transportunternehmen und Transportfahrzeugen gem. Verordnung (EG) 1/2005
- Neu- oder Umbau von Stallanlagen - Mitwirkung bei Genehmigungen
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- Linien 111 und 112 Merseburg, Schlossgarten
Zuständigkeiten
- Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) beantragen
- Futtermittelzulassung beantragen
- Haltung von Nutztieren - Anzeige
- Informationen zur Vogelgrippe
- Informationen zur gemeinsamen Agrarpolitik/Konditionalität
- Mitteilungs- und Übermittlungspflichten der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer nach Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung
- Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
- gewerbsmäßige Hundehaltung beantragen