Sozialamt

Telefon:
03461 40 1351
Telefon:
03461 40 1315
Fax:
03461 40 1352
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Das Erdgeschoss in der Domstraße 4 in Merseburg ist barrierefrei zugänglich. In den Nebenstellen in der Hölle 1 (Tivoli) in Merseburg, und am Hansering 19 in Halle, befindet sich ein Aufzug.

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

Persönliche Beratungen sind ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Terminvereinbarungen sind jeweils dienstags in der Zeit 9:00-12:00 und 13:30-18:00 Uhr und donnerstags von 9:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr unter 03461/1351 oder -1315 telefonisch möglich.

Anschrift
Sozialamt Landkreis Saalekreis
Domstraße 4
06217Merseburg
Anschrift
Sozialhilfe
Sozialamt Nebenstelle Halle
Hansering 19
06108Halle (Saale)

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht" (§ 1Abs.1 SGB XII).

Bei nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen deckt die Sozialhilfe den soziokulturellen Mindestbedarf, um eine Lebensführung auf gesellschaftlich akzeptablem Niveau zu ermöglichen. Bei Vorliegen anderer Beeinträchtigungen, wie beispielsweise Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, werden die erforderlichen Unterstützungsleistungen mit dem Ziel bereitgestellt, dass die betroffenen Personen möglichst unbelastet am gesellschaftlichen Leben teilhaben.

Auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen Informationen rund um die Sozialhilfe. Dazu gehören die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Menschen mit zu geringem Einkommen dauerhaft unterstützt, außerdem die Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn jemand vorübergehend erwerbsgemindert ist und die Lebenshaltungskosten in dieser Zeit nicht selbst aufbringen kann.
Erwerbsfähige, die den eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familienangehörigen nicht finanzieren können, müssen beim Jobcenter Eigenbetrieb für Arbeit Arbeitslosengeld II für sich bzw. Sozialgeld für die nicht erwerbsfähigen Angehörigen beantragen.

Die Sozialhilfe umfasst außerdem Leistungen, die schwierige soziale oder gesundheitliche Lebenssituationen überwinden, wenigstens aber bewältigen helfen sollen. Beispiele sind die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflege oder die Übernahme von Bestattungskosten.

Darüber hinaus ist das Sozialamt Ansprechpartner für

  • das Blindengeld/ die Blindenhilfe
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe

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Organigramm der Kreisverwaltung
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