SG Abfall und Bodenschutz
- Fax:
- 03461 40-1902
- Telefon:
- 03461 40-1413
- E-Mail:
- abfallbehoerde [at] saalekreis.de
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Domplatz 9
06217Merseburg
Die untere Abfall- und Bodenschutzbehörde nimmt die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis als untere Bodenschutzbehörde gemäß dem Bundes-Bodenschutzgesetz und den darauf aufbauenden Verordnungen und landesrechtlichen Regelungen wahr.
Zudem werden die Aufgaben als untere Abfallbehörde entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und den darauf aufbauenden Gesetzen und Verordnungen sowie die Aufgaben im Sinne des Düngegesetzes übernommen. Des Weiteren werden die Aufgaben im eigenen Wirkungskreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Abfallwirtschaft erfüllt.
Dem Sachgebiet obliegt damit vor allem der Schutz und die Wiederherstellung der Bodenfunktionen als Bestandteil des Naturhaushalts, als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie als Lebensgrundlage mit seinen Nutzungsmöglichkeiten wie z. B. der landwirtschaftlichen Nutzung. Außerdem wird die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen gefördert und der Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicher gestellt.
Aufgaben der unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde sind:
- schädliche Bodenveränderungen und Altlasten: Erfassung, Bewertung, Sanierung, Überwachung
- Prüfung und Festlegung von erforderlichen Maßnahmen zum vorsorgenden Bodenschutz
- Erteilung von Altlastenauskünften
- Erstellung und Pflege eines Entsiegelungskatasters
- Bearbeitung von Fördermittelanträgen zu Maßnahmen des Bodenschutzes, der Altlastensanierung und des Flächenrecyclings
- Überwachung von genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Abfallentsorgungsanlagen (
- Überwachung von Abfallerzeugern
- Erteilung von Erlaubnissen und Anzeigenbestätigungen für Sammler, Beförderer, Makler und Händler von Abfällen sowie deren Überwachung
- Anordnungen zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung
- Entscheidungen zu und Überwachung von Deponien
- Umsetzung der Verpackungsverordnung und Marktüberwachung
- Umsetzung der Klärschlamm- und Bioabfallverordnung
- Überwachung landwirtschaftlicher Betriebe inkl. Cross-Compliance Kontrollen
- Überwachung des Inverkehrbringens von Wirtschaftsdünger
- Erarbeitung Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung
- Erstellung, Bearbeitung, Änderung der Gebührenbescheide
- Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit
- Entsorgung illegaler Abfallablagerungen
- Abschluss und Nachsorge eigen betriebener Deponien
- Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes
- Erstellung der jährlichen Abfallbilanz
- Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges
- Gewährleistungsverantwortung durch Kontrolle und Steuerung der beauftragten Unternehmen für die öffentliche Abfallentsorgung sowie den Unternehmen für die Sanierung/Nachsorge der Deponien
- Abfallbehälter
Zuständigkeiten
- Abfall entsorgen
- Abfallberatung beantragen
- Abfallentsorgungs- und -gebührensatzung
- Altfahrzeug entsorgen
- Altpapier entsorgen
- Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen
- Bioabfall entsorgen
- Elektroschrott entsorgen
- Gartenabfall entsorgen
- Hausmüll entsorgen
- Informationen zu Cross Compliance
- Problemstoffe entsorgen
- Sperrmüll entsorgen durch Abholung
- Sperrmüll entsorgen durch persönliche Abgabe
- Transport von gefährlichen Abfällen beantragen
- Vermittlungsgeschäfte für Abfall beantragen
- Wertstoffe entsorgen
- Wilden Müll melden
Typ | Titel | Größe |
---|---|---|
|
Organigramm der Kreisverwaltung
|
0.30 MB |